Dies ist die deutschland-spezifische Seite des globalen Transgenderressourcenregisters (GTRR).

Juristische Situation

Seit kurzem ist es möglich, Vornamen und Geschlecht mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Dazu musst du dich 6 Monate vorab beim Standesamt anmelden, und kannst dann deine Vornamen und dein Geschlecht juristisch ändern lassen.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität bietet für knapp 20€ einen sogenannten Ergänzungsausweis an. Dieser wird an deinen normalen Personalausweis gebunden und ist vom Innenministerium sowie diversen Behörden und Krankenkassen anerkannt. Er kann sinnvoll sein, wenn du noch keine juristische Namens- und Personenstandsänderung erreicht hast, oder diese nicht erreichen kannst oder willst. Weitere Informationen.

Krankenkassen

Hormontherapie

Hormone sind normale verschreibungspflichtige Medikamente. Hier brauchst du keine spezielle Zustimmung der Krankenkasse ‒ es reicht ein Indikationsschreiben einem*r Psycholog*in oder einer*s Psychiaterin*s, mit dem du dann eine*n Endokrinolog*in oder eine*n Gynäkolog*in aufsuchst.

Das Vorgehen um Hormontherapie zu erhalten ist normalerweise wie folgt:

  1. Psychotherapie anfangen
  2. Indikationsschreiben von Therapieperson erhalten (einige machen das schon beim ersten Termin, dann ist keine längerfristige Therapie nötig)
  3. Überweisung zu Endokrinolog*in von Arztperson abholen
  4. Termin bei Endokrinolog*in ausmachen und wahrnehmen

Einige Gynäkologis und Hausärztis bieten auch Hormontherapie an, dann brauchst du keine Überweisung. In seltenen Fällen wird auch keine Indikation benötigt, dann kannst du die ersten beiden Schritte überspringen.

Hier ist noch eine Auflistung von genaueren Informationen:

Chirurgische Eingriffe

Chirurgische Eingriffe dagegen sind deutlich schwieriger zu erhalten. Hier gelten die Richtlinien des MDS (Spitzenverband medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkassen). Die DGTI hat eine Stellungnahme der DGTI zu den derzeitigen Richtlinien verfasst.

Haarentfernung

Haarentfernungen gelten auch als chirurgische Eingriffe und müssen von Dermatolog*innen oder Gynäkolog*innen durchgeführt werden um von der Krankenkasse übernommen zu werden. Viele Ärtz*innen bieten Haarentfernung jedoch nur als private Leistung an.

Systemversagen

Sollte es aber keine Möglichkeit geben, sich Chirurgische Eingriffe über die Krankenkasse finanzieren zu lassen, so gilt dies als Systemversagen und die Krankenkasse ist dann auch für die eigentlich private Leistung zahlungspflichtig, sofern die vom MDS vorgegebenen Voraussetzungen für chirurgische Eingriffe erfüllt sind. Mehr dazu beim Bundesverband Trans*.

Penis-Hoden-Epithesen

Du suchst nach von der Krankenkasse finanzierten Penis-Hoden-Epithesen ("Packern")? Diese gibt es beim Institut für Epithetik.

Support-Gruppen und -Ressourcen

Für Bundesland-spezifische Informationen bitte aus dieser Liste auswählen: